Altersteilzeit für den gleitenden Übergang in den Ruhestand oder als preiswerte Alternative für den Personalabbau

 

Info Paper Altersteilzeit

Mit Altersteilzeit (ATZ) erhöhen Unternehmen die Flexibilität im Umgang mit Mitarbeitern, die nur noch einige Jahre von einer möglichen Altersrente entfernt sind.

Das kann zu einem gleitenden Übergang genutzt werden: Mitarbeiter lassen ihr Arbeitsleben nach und nach ausklingen und gehen nicht abrupt von 100% auf 0%. Umgekehrt kann das Unternehmen einen gleitenden Übergang der Tätigkeit auf einen Nachfolger vornehmen.

ATZ kann genutzt werden, um einen Überhang von älteren Mitarbeiter in der Alterststruktur aufzufangen. Und nicht zuletzt kann Altersteilzeit eine preiswerte Alternative zu Kündigung und Abfindung sein.

Beispiel für Altersteilzeit: bei einem Bruttogehalt von 7.000€ p.m. und Lohnsteuerklasse 1 oder 4 erhält der Mitarbeiter bei 50% Arbeitszeit rund 94% seines alten Nettogehaltes!

Beispiel für Altersteilzeit: bei einem Bruttogehalt von 7.000€ p.m. und Lohnsteuerklasse 1 oder 4 erhält der Mitarbeiter bei 50% Arbeitszeit in ATZ rund 94% seines alten Nettogehaltes.

 

Altersteilzeit kurzgefasst

Im Grund ist Altersteilzeit die Reduktion der Arbeitszeit auf 50% für die letzten Jahre vor Beginn der Altersrente. Für das Unternehmen reduzieren sich der Personalkosten um 30%, Mitarbeiter bekommen in der Regel ca. 90% ihres Vollzeitnettogehaltes: Ein Gewinn für beide Seiten.

Projekt ATZ

Ein innerbetriebliches Projekt ATZ hat große Auswirkungen auf das Unternehmen. Risiken bestehen vor allem im Bereich der Kosten der Zusagen und der Administration.

Die .dev. AG führt Sie durch den gesamten Prozess von der Planung, der Berechnung der Kosten, den Verhandlungen mit der Mitarbeitervertretung sowie der Umsetzung und darauffolgenden Administration.

Zwei Ziele kann ein Unternehmen mit der Altersteilzeit erreichen:

Personalabbau

Wenn es notwendig ist, die Zahl der Mitarbeiter zu reduzieren, kann AtZ eine preiswerte Alternative zu Aufhebungsvereinbarung und Abfindung sein.

Oder als allgemein akzeptierte Alternative zur betriebsbedingten Kündigung: ATZ erspart das Risiko langwieriger und kostspieliger gerichtlicher Ausei­nandersetzung und ermöglicht Ihnen eine einvernehmliche Lösung mit Betriebsrat und betroffenen Mitarbeitern.

Und wir weisen gerne darauf hin: auch nach erfolgter ATZ ist ein (dann ehemaliger) Mitarbeiter nicht gezwungen, direkt in Rente zu gehen. Wenn die ATZ beispielsweise mit 63 endet, kann er sich für die nächsten Jahre einen Arbeitsplatz suchen, er kann sich sogar noch arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beziehen.

Verbesserung der Altersstruktur

Haben Sie einen Überhang an älteren Mitarbeitern? Und würden Sie gerne mehr junge Mitarbeiter in ihr Unternehmen einstellen?

Lesen Sie gerne mehr Details dazu in unserer Broschüre zur Altersteilzeit.thumbnail of infopaper_atz